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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transport-, Lagerlogistik- und Distributionsleistungen, die im Rahmen von Angeboten und Aufträgen zwischen Trossberg Logistik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber vereinbart werden. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Begriffsbestimmungen

„Auftraggeber" ist der Vertragspartner, der einen Transport-, Lager- oder Distributionsauftrag erteilt. „Auftragnehmer" ist Trossberg Logistik als ausführender Logistikdienstleister. „Sendung" ist das zu befördernde Gut inklusive aller Verpackungseinheiten. „Lagergut" sind die im Rahmen eines Lagervertrags übernommenen Waren.

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Beförderungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten für Transportleistungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergänzend. Die ADSp werden vor Vertragsschluss auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Für grenzüberschreitende Transporte gelten ergänzend die CMR bzw. die jeweils einschlägigen internationalen Übereinkommen.

5. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übertragenen Transport-, Lager- und Distributionsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Logistikunternehmens auszuführen. Er stellt die vertraglich vereinbarten Fahrzeuge und Lagerkapazitäten bereit und sorgt für eine lückenlose Dokumentation der Auftragsabwicklung. Eine Echtzeit-Sendungsverfolgung wird im vereinbarten Rahmen zur Verfügung gestellt.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Transportgut verkehrssicher verpackt, gekennzeichnet und für die Beförderung geeignet ist. Er hat die notwendigen Begleitpapiere (Lieferscheine, Zollpapiere, Gefahrgutpapiere) vollständig und rechtzeitig zu übergeben. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben haftet der Auftraggeber für die daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten.

7. Gefahrgut und besondere Güter

Der Transport von Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSEB ist vorab ausdrücklich zu melden und gesondert zu vereinbaren. Gleiches gilt für temperaturempfindliche, wertvolle oder besonders sperrige Güter. Bei unrichtigen oder verschwiegenen Angaben zu Art und Beschaffenheit des Gutes ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

8. Ablieferung und Annahmeverzug

Die Ablieferung erfolgt an die vom Auftraggeber genannte Empfangsadresse. Ist der Empfänger nicht erreichbar oder verweigert er die Annahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gut sicherzustellen und entsprechend zu lagern. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Eine Rückfrage beim Auftraggeber erfolgt, soweit zumutbar.

9. Lagerbedingungen

Lagergut wird in den vertraglich vereinbarten Lagerbereichen gelagert. Eine gesonderte Lagerung (z. B. temperaturgeführt, hochwertig) bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer führt eine Bestandsführung nach den Vorgaben des Auftraggebers und stellt monatliche Bestandsreports zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Retouren und Rückläufe

Retouren werden nach vorheriger Absprache übernommen. Die Prüfung auf Unversehrtheit und Wiederverkaufsfähigkeit erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Beanstandete Ware wird entsprechend markiert und getrennt gelagert, bis eine Entscheidung des Auftraggebers vorliegt.

11. Haftung

Die Haftung für Schäden an Transportgut richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzend vereinbarten ADSp, soweit diese nicht gesetzlich zwingenden Vorschriften widersprechen. Für Lagerschäden gelten die §§ 467 ff. HGB ergänzend zu den ADSp. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geschuldet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei neuen Kunden Vorkasse oder Anzahlung zu verlangen.

13. Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftragnehmer steht an den in seinen Besitz gelangten Sendungen und Gütern ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht gemäß § 441 HGB zu. Es sichichert alle fälligen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Chemnitz.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.